Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO

Datenerhebung

Für die ordnungsgemäße Abwicklung unserer Aufgaben ist die Datenerhebung und -verarbeitung erforderlich und beruht auf Artikel 6 und 9 DSGVO. Soweit zur Durchführung des Vertrages notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben, werden diese Daten an Sozialversicherungsträger, Versicherungen, Behörden und die zur Vertragsdurchführung notwendigen Dienstleister oder vergleichbare Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Hierbei werden die steuerrechtlichen (§ 147 AO) sowie handelsrechtlichen (§ 257 HGB) Aufbewahrungsfristen von sechs bzw. zehn Jahren beachtet.

Auskunftsrecht

Jeder Vertragspartner hat das Recht, Auskunft der bei uns über ihn gespeicherten Daten zu beantragen (Art. 15 DSGVO) sowie bei Unrichtigkeit der Daten, die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung (Art. 17 DSGVO) der Daten zu fordern. Ebenso steht ihm das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (ART: 20 DSGVO) zu. Ihm steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.